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Archiv der Artikel die mit Juristen getagged sind.

es leben (!) die Juristen

Zitat:

‘lebenslange Haft mit anschliessender Sicherungsverwahrung’

also das würd ich schon gerne mal erleben, wie die ‘anschliessende’ Sicherungsverwahrung durchgesetzt wird

Futter für Suchmaschinen

der Begriff lautet
“personalwirtschaftliche Gesamtkapitalrendite” kurz
“personalwirtschaftliche GKR”.

Wurde nicht von mir erfunden, sondern von der Uroma meiner Arbeitgeberfirma. Da bisher selbst die bekannteste Suchmachine NULL Treffer auswarf, spendiere ich ihr und der Konkurrenz mal dieses Wort.
Überleg grad, ob ich der Firma vorschlagen soll, sich auf den Begriff ein Copyright zu sichern :D

Übrigens: Selbst ‘Orbitaldrehimpulsquantenzahl’ hat 6 Treffer…

das nenne ich einen Prozess!

hab gerade den Trailer zu einem anders-normalen Film entdeckt:

http://nl.video.movieplayer.it/trailer/2011/08/08/trailer-suing-the-devil-8574.mp4

Falls das Video nicht einblendet, hier der link: Suing the Devil

Typgerechte Ideal – Besetzung für den Beklagten (‘ich bevorzuge es ‘der Prinz’ genannt zu werden’):

Suing the Devil
Malcolm McDowell :D

Gespannt, ob er die 8 Billionen (die Amis zählen anders, weil sie keine -iarden kennen) Dollar zahlen muss…

Juristendeutsch

“Namens und im Auftrag der weiteren Erziehungsberechtigten wird dem von dieser bereits mehrfach erfolglos zur Befolgung der sich aus dem
gemeinsamen Sorgerecht ergebenden Verpflichtungen aufgeforderten
Anweisungsempfänger hiermit unter Androhung des temporären Wegfalls von Unterhaltsansprüchen gemäß § 1610 Abs. 1 BGB ein letztes Mal die Gelegenheit zur umgehenden Befolgung vorstehend bezeichneter Verpflichtungen gegeben.”

(Quelle: spiegel-online-quiz)

Was dieser schöne Satz bedeutet, verrat ich Euch die nächsten Tage…

Juristische Logik

Die Annahme ist deshalb ein neues Angebot (§ 150 Absatz 1 BGB), welches der Arbeitgeber aber niemals angenommen hat.

Ob ihrs glaubt oder nicht:  obiger Satz stammt aus einer Urteilsbegründung!

Für besonders Interessierte sei hier noch die zusätzliche Erläuterung angeführt:

Das schriftliche Angebot des Arbeitgebers auf Abschluss eines – schriftlichen, also formwirksamen – befristeten Arbeitsvertrages bezog sich auf eine schriftliche Annahme durch den Arbeitnehmer bis zum Beginn der Beschäftigung (§ 147 Absatz 2 BGB).

Die Annahme durch den Arbeitnehmer erfolgte jedoch erst später, nämlich durch Unterzeichnung des Vertrages nach Aufnahme der Beschäftigung. Die Annahme ist deshalb ein neues Angebot (§ 150 Absatz 1 BGB), welches der Arbeitgeber aber niemals angenommen hat.

noch Fragen ?